Liebe MTV-Mitgleider, liebe SportlerInnen,
wie aus den öffentlichen Mitteilungen und der Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn zu entnehmen ist, gilt nun für Indoor-Sportveranstaltungen seit Anfang September die sogenannte 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen in geschlossenen Räumen zusammen Sport treiben dürfen.
Alle SportlerInnen, die am Trainings- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen, sind daher ab sofort verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Dieser Nachweis ist den ÜbungsleiterInnen oder ggfs. den anwesenden Corona-Beauftragten unmittelbar nach dem Betreten der Sporthalle vorzulegen. Dabei besteht in jedem Falle eine Dokumentationspflicht, sodass für jede Veranstaltung entsprechende Listen mit anwendenden SportlerInnen zu erstellen sind.
Es gelten folgende Grundsätze:
Kinder unter 6 brauchen keine Nachweise.
SchülerInnen (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) brauchen keine Nachweise, da sie bereits im laufenden Schulbetrieb regelmäßig getestet werden.
Welche Testungen sind zulässig?
- Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
- Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Selbsttests bei Erwachsenen (auch unter Aufsicht) sind nicht zulässig!
Vielen Dank für eure Unterstützung und sportliche Grüße
Der Vorstand